Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Arne Lorenzen, Feriendomizile auf Amrum

 

                        1. Vertragspartner

Die Vermittlungsagentur Arne Lorenzen, Feriendomizile auf Amrum handelt als Vermittler im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers und erbringt seine Leistungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienunterkunft. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommenden Mietvertrages.

Bei mehreren Personen als Mieter genügt für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermittlers, wenn sie einem der Mieter zugeht. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zum Empfang von Willenserklärungen des Vermittlers. Dies gilt auch für Kündigungs- und Rücktrittserklärungen.

                        2. Pflichten des Mieters

2.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.

2.2 Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart (Kinder und Kleinkinder gelten auch als Person). 

2.2 Die Aufnahme eines Haustieres ist nur gestattet, wenn ausdrücklicher Bestandteil des mit dem Vermieter geschlossenen Mietvertrages. Der Vermieter ist berechtigt bei Zuwiderhandlung einen sofortigen Auszug, bzw. die Entfernung des Haustieres zu verlangen und zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen (z.B. erhöhter Reinigungsaufwand etc). Der Aufenthalt der Haustiere auf Möbeln und in Schlafräumen ist nicht zugelassen. 

2.3 An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die gebuchte Ferienwohnung oder das Ferienhaus ab 17.00 Uhr zu Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die gebuchte Ferienwohnung oder das Ferienhaus bis 10.00 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wiederherzurichten.

2.4 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Sollte mit der Beseitigung eventuell eingetretener Schäden ein Mietausfall verbunden sein, so haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter auch für weitere Schäden.

2.5 Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um eine Nichtraucherwohnung/Haus handelt und somit das Rauchen in der Wohnung/Haus nicht gestattet ist (gilt auch für E-Zigaretten). Zuwiderhandlungen werden mit Schadensersatz in Höhe der Extra-Reinigungs- und Wäschekosten gegenüber dem Gast geltend gemacht.

2.6 In Häusern oder Wohnungen die einen Kaminofen enthalten, stellt der Vermieter kein Kaminholz. Nach Benutzung des Kaminofens ist dieser bei Abreise gereinigt und von Asche befreit, zu hinterlassen

2.7. Mögliche Beeinträchtigungen während Ihres Aufenthaltes durch typische alltägliche Geräusche durch Gartenarbeit, Baulärm, zu lt. Ortssatzung geregelten Zeiten, begründen keine Reklamation und/oder Mietpreisminderung.

                        3. Nutzung Internet

Nutzung eines hausinternen Internetzugangs (sofern im Objekt vorhanden)

3.1. Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung: Der Inhaber gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in seiner Immobilie die Mitbenutzung des betriebenen Internetzugangs über WLAN. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich und wird als unentgeltliche Serviceleistung des Vermieters. Dem Gast ist es nicht gestattet, Dritten die Nutzung des Internetnetzwerks zu gestatten. Der Betrieb des WLANs kann durch den Inhaber jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise eingestellt werden. Weitere Mitbenutzer können durch ihn zugelassen werden. Nach eigenem Ermessen und jederzeit kann der Inhaber den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten)

3.2. Hinweise zu Gefahren der Nutzung des Internetnetzwerks: Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass der unter Nutzung des Internetnetzwerk hergestellte Datenverkehr unter Umständen unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das Internetnetzwerk ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schädliche Software (Viren, Trojaner, Würmer oder Ähnliches) enthalten. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass schädliche Software bei der Nutzung des Internetnetzwerk auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internetnetzwerks erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts.

3.3. Zugangsdaten: Der Inhaber behält sich das Recht vor, jederzeit Zugangsdaten ändern zu dürfen. Alle zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Zeichenkombinationen) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt.

3.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Der Gast verpflichtet sich, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Für die über das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Internetnetzwerk übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte, ist der Gast selbst verantwortlich. Der Gast verpflichtet sich insbesondere:

• das Internetnetzwerk weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• und das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

Der Gast/Mieter/Nutzer stellt den Inhaber/Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetnetzwerks durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen diese AGB beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

3.5 der eigenmächtige „reset“ von Routern, sowie das Verstellen von SAT-Anlagen und TV-Geräten, wird kostenpflichtig zu Lasten des Mieters behoben. 

                        4. Wohnungsschlüssel

Dem Mieter werden zwei kombinierte Wohnungs-/Hausschlüssel zur Verfügung gestellt.
Der Verlust eines oder der Schlüssel muss sofort angezeigt werden. Die Kosten für eine Neubeschaffung trägt der Mieter.

                        5. Nebenkosten

Der Mietpreis schließt sämtliche Nebenkosten ein. Also auch die Bettwäsche (Betten bezogen in der Anzahl der gemeldeten Personen) und Handtücher. Die Kosten für eine Endreinigung sind ebenfalls im Preis enthalten, wenn das gemietete Objekt bei Abreise besenrein verlassen wird.  Unter besenrein verstehen wir: Mülleimer sind entleert, Altglas und Altpapier sind entsorgt, Betten sind abgezogen und die benutzte Wäsche (Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher etc.) sind auf einem Haufen im Flur, das Geschirr ist sauber und steht wieder im Schrank.

                        6. Obhutspflicht

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Wohnungs- / Grundstücksnachbarn zu nehmen.

           7. Ausschlussfrist von einem Monat lt. Reiserecht

Um Gewährleistungsansprüche wie Minderung oder sogar Rückzahlung des Mietpreises oder Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu beanspruchen, muss der Urlauber die Ausschlussfrist von einem Monat unbedingt einhalten. Nach Ablauf dieser Frist verfallen insoweit die Rechte des Mieters. Die Monatsfrist beginnt ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Mietdauer. Die ist in der Regel der Tag, der im Mietvertrag genannt ist.
Damit der Mieter diese Ausschlussfrist auch kennt, ist der Vermieter verpflichtet, den Urlauber (z.B. in seinen AGB`s) auf diese wichtige Frist hinzuweisen. 

                        8. Stornierungsbedingungen

Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. Dieses muss schriftlich per Mail oder als eingeschriebenen Briefes an den Mietvermittler, Arne Lorenzen, Feriendomizile auf Amrum, Smäswai 26, 25946 Nebel erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Einganges beim Mietvermittler. In diesem Fall ist der Mietvermittler berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffelung zu berechnen:

bis zu 80 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
vom 79 Tag bis zum 60 Tag vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
vom 59 Tag bis zum 40 Tag vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
vom 39 Tag bis zum 22 Tag vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

vom 21 Tag vor Mietbeginn 100% des Mietpreises abzgl. der im Vertrag ausgewiesenen Kosten für eine gebuchte Endreinigung.

Bei Mietabbruch während des Aufenthaltes ist der Mietpreis in voller Höhe zu leisten, eine anteilige Erstattung nicht genutzter Miettage erfolgt nicht

In jedem Fall fallen 50,00 Euro Bearbeitungsgebühren an, die an den Mietvermittler zu zahlen sind.

Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

Wird der Mietgegenstand durch Feuer, Sturm oder irgendein anderes Ereignis zerstört oder derart beschädigt, dass ein Wiederaufbau erforderlich ist, bzw. unbewohnbar ist oder wird, ist der Vermieter und/oder der Vermittler berechtigt, entweder dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten oder den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Gleiches gilt auch, wenn durch behördliche Auflagen ein Bewohnen untersagt wird oder es bei Neubauten/Umbauten bei der Fertigstellung zu Verzögerungen kommt, die der Eigentümer/Vermittler nicht zu vertreten hat. 

                         9. Vertragsänderungen

Wir behalten uns vor, Umbuchungen bzw. Vertragsänderungen mit 50,00 € in Rechnung zu stellen. Ein  Rechtsanspruch auf Vertragsänderungen und/oder Umbuchungen besteht nicht. 

                        10. Mietdauer

In den Saisonzeiten gelten unterschiedliche Mindestmietdauern für unterschiedliche Objekte. Es handelt sich jeweils um eine Mindestmietdauer die auch tageweise verlängert werden kann. Sind kürzere Aufenthalte unter der Mindestmietdauer durch Belegungslücken oder Anschlusstermine zur Vermietung freigegeben, sind diese auf Nachfrage buchbar. Die Buchungen sind nicht an volle Wochen gebunden. Wir bevorzugen An- und Abreisen an den Werktagen (Mo-Fr.). Sofern buchbar wird bei Aufenthalten unterhalb der Mindestmietdauer ein Kurzzeitzuschlag in Höhe von mindestens einem Übernachtungspreis der jeweiligen Saisonzeit erhoben.

                        11. Zahlungsbedingungen

Nach erfolgter Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Mietbeginn fällig. Die Fälligkeitstermine sind in der Buchungsbestätigung genannt. Die Anzahlung wird in voller Höhe auf den Mietpreis angerechnet. Zusatzkosten wie z.B. Kurtaxe, Zuschläge, Servicegebühren etc. gelten mit der Restzahlung als erbracht. 

                        12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Niebüll

                        13. salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gastaufnahmevertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Gastaufnahmevertrages grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

                                                   

                         AGB Stand 05.07.2021